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Avatar von Tobias Claren
  • Tobias Claren

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2002

Beamte haben "Wohlverhaltenspflicht", und Caritas...-Mitarbeiter wegen Austritt.

"Wohlverhaltenspflicht" nennt sich das.
Also evtl.auch für Bedienstete des Staates wie Drohnen im Jobcenter, Straßenverkehrsamt etc..

Wer be der Caritas oder Diakonie oder anderen kirchlichen Stelle etc. arbeitet, kann fristlos entlassen werden, wenn er oder sie aus der Kirche austritt.

Z.B. geschehen bei einer 64-jährigen Diakonie-Mitarbeiterin, kurz vor dem Renteneintrittsalter.
Aber sie gewann den Rechtstreit. Aber nur, weil sie nicht "verkündigungsnah" tätig war.
Wie arbeitete an der Rezeption, und einem betriebsinternen Verkaufsstand.
Seelsorger etc. würden verlieren.

Und man stelle sich mal vor, ein Priester tritt aus der Kirche aus, will aber weiter als Arbeitnehmer für die tätig sein ;-D .

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.04.2021 19:51).

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