Schmeichler (1) schrieb am 05.08.2021 14:51:
Genesen zu sein genügt nicht, nur Impfen macht frei.
Nicht das Impfen an sich macht frei!
Der schriftliche (oder auch elektronische) Nachweis macht frei!
Schließlich sind Leute, die nachweislich mit Sputnik V geimpft sind, offiziell ungeimpft. Außer, wenn sie Bürger von San Marino sind, dann wird diese Impfung in der EU / Deutschland anerkannt.
Es ist also eine juristische Frage (Frage der Staatsangehörigkeit), ob man nach besagter Spritze als geimpft gilt, oder nicht.
Oder noch anders, ob Sputnik V funktioniert oder nicht, oder unsicher ist, oder nicht, hängt von der Nationalität des Geimpften ab.
Wenn das mal kein Nationalismus ist ... ;)
Das ist der Wahnsinn. Das heißt, Leute, die außerhalb Europas mit einem anderen als eines der 4 "anerkannten" Impfmittel geimpft worden ist, müsste sich ein zweites Mal impfen lassen, nur um sich in Deutschland "frei" bewegen zu können. Ist das überhaupt je getestet worden, z.B. eine Sputnik-Impfung und dann eine Pfizer-, Johnson- oder Astraimpfung oben drauf? Würde ein Arzt das überhaupt machen? Darf er das machen?