Ansicht umschalten
Avatar von Bigbirl
  • Bigbirl

mehr als 1000 Beiträge seit 07.08.2021

Im Prinzip korrekt

Wir leben in Zeiten der Pandemie und in Zeiten der Digitalisierung. Tatsächlich lässt sich die Kontaktverfolgung durch die Digitalisierung optimal organisieren, die Erfassung des Impfzustandes dito. In China bewährt sie sich ausgezeichnet. Ich frage mich sowieso, ob und wie denn etwa die Mitteilung einer Quarantäne eines Mitarbeiters an den AG zur Zeit überhaupt erfolgt. Zu befürchten ist, daß diese Mitteilung behördlicherseits nicht passiert, also ein MA trotz Quarantäne weiter zur Arbeit gehen kann, ohne daß das erfasst wird.
Ferner ist es nicht zumutbar, daß jemand in ein Land mit Hochrisikostatus zwecks Urlaubsreise fliegt, dessen verpflichtende Quarantänezeit nicht zu Lasten seines Jahresurlaubs erfolgt.
Korrekt wäre auch, Strafen wegen Verstösse gegen die Coronabestimmungen unmittelbar mit dem Steuerbescheid zu verknüpfen.
Transparenz ist gefordert! Packen wir es an!

Bewerten
- +
Ansicht umschalten