Kerl Klammer schrieb am 28.07.2021 11:56:
Vermutlich wird man versuchen hier eine Unterscheidung ins Gesetz zu schreiben, um den Groll der Geimpften abzumildern. Meiner laienhaften Meinung nach, ist eine solche Unterscheidung aber nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften ist genauso legal wie alle bisherigen Corona-Maßnahmen.
Es gibt keinen praktischen Hinderungsgrund für die Einführung einer solchen Ausdifferenzierung im Oktober.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.07.2021 12:28).