Bratapfelkuchen schrieb am 28.07.2021 12:53:
Die Macher unseres GG haben leider versäumt, Sanktionen für den Verstoß dagegen zu definieren.
Art. 20 IV GG?
Das waren nicht die Macher des Grundgesetzes, sondern es war ein Kompromiss bei der Einführung der Notstandsgesetze.
https://de.wikipedia.org/wiki/Notstandsgesetze_(Deutschland)
Artikel 20 (Hinzufügung von Absatz 4: Widerstandsrecht)