Das Infektionsschutzgesetz, wo die unterschiedlichen Inzidenzstufen geregelt sind, unterscheidet aktuell nicht zwischen Geimpften oder Ungeimpften.
Ergo: Auch Geimpfte müssen sich auf einen erneuten Lockdown einstellen.
Vermutlich wird man versuchen hier eine Unterscheidung ins Gesetz zu schreiben, um den Groll der Geimpften abzumildern. Meiner laienhaften Meinung nach, ist eine solche Unterscheidung aber nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.