Zitiert aus dem ersten Link:
„Wenn wir aber, wie jetzt in den USA, feststellen sollten, dass auf den Intensivstationen ein überwiegender Teil der Patienten ungeimpft ist und die Kapazitätsgrenzen der Krankenhäuser erreicht zu werden drohen, muss der Staat handeln und darf Beschränkungen überall dort verfügen, wo es für den Einzelnen nicht lebensnotwendig ist.“
Zum ersten Link:
Abstrakte Zukunftsspekulation, die in Deutschland keine Relevanz hat, da hierzulande zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung der intensivmedizinischen Versorgung bestanden hat und durch die Tatsache, dass die Risikogruppen nun weitgehend geimpft sind, auszuschließen ist.
Allerdings gibt es auch in Deutschland natürlich Verfassungsrechtler, die absolut regierungskonform sind. Am Bundesverfassungsgericht wurde sogar ein Wirtschaftsjurist, der noch nie ein Richteramt inne gehabt hat zum Präsidenten gemacht. Die Qualifikation dürfte hier wohl in der Eigenschaft ein treues CDU-Mitglied und Merkelgünstling zu sein gelegen haben.
;-)
Ansonsten sind die Meinungen auch bei Verfassungsjuristen durchaus nicht konform:
https://www.youtube.com/watch?v=6iLgrGDTCjg
Zum zweiten Link:
Da behauptet doch ein Prof. Michael Brenner:
"Wer nicht geimpft ist, stellt eine Gefahr dar. Für diesen Personenkreis können Restriktionen verfügt werden."
Nur für wen der Personenkreis der nicht Geimpften eine Gefahr sein soll, das hat er nicht klar dargelegt. Für Geimpfte sicher nicht, denn sonst würde die Impfung ja nichts taugen. Und wer freiwillig Ungeimpft bleibt, der hat das Grundrecht, sein Risiko selbst frei zu wählen.
Und nachdem 42% der Infizierten nicht einmal merken, dass sie infiziert waren, wirkt solches Geschwätz wohl eher belanglos, da offensichtlich schon die bezügliche Sachkenntnis bei dem Herrn Brenner nicht vorhanden ist.
Danke für den Hinweis, der die Schwachstellen der Impfpflichtargumentation auch unter Juristen hierzulande doch recht deutlich dokumentiert.
:-)