Oder wird von einem Straftatbestand nur ausgegangen, wenn aus der Verheimlichung von Infektionen neue Infektionen Dritter resultieren.
Bei der Vertuschung und Verheimlichung von COVID19-Infektionen denke ich gar nicht in erster Linie an Kreis- bzw. Stadtverwaltungen und deren Gesundheitsämter. Eine besondere Problematik ergibt sich aber für Sozialeinrichtungen wie Heime und Krankenhäuser.
Letztere hatten durch die befohlene Verschiebung "planbarer" Operationen erhebliche Einnahmeausfälle und müssen nun ihren Normalbetrieb wieder hochfahren. Ein neuer COVID19-Fall, der erst in der Klinik festgestellt wurde, könnte diese Pläne weitgehend zunichte machen und die Verluste ausweiten. Ist da die Versuchung nicht gross, solche Patienten schnell nach Hause zu entlassen oder in einem separaten Bereich zu "verstecken".Es gab wohl bereits solche Fälle, aber die Namen der Kliniken nenne ich nicht, weil die Informationen nicht abgesichert sind.