Hallo zusammen,
wenn das so stimmt, wie der Author es beschrieben hat, stellt diese Verordnung einen Verfassungsbruch dar, da eine Beschränkung auf eine Altergruppe (60+) einen Verstoß gegen das Verbot von Diskriminierung (ja, da steht auch "Alter" in der Verfassung) darstellt.
Interessant dass das anscheinend mittlerweile nicht mal mehr auffällt, wie sehr unsere Re-Gier-Ung auf Recht und Gesetz scheisst.