Der Doctor schrieb am 11. Dezember 2003 21:25
> ... und unterliegen somit nicht der Genfer Konvention und der Haager
> Landkriegsordnung. Es sind Freischärler, und mit denen kann völlig
> legal 'kurzer Prozeß' gemacht werden. Ein Job, den man nicht haben
> will.
Geregelt in Art. 47 Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12.
August 1949
über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte
(Protokoll I) (vom 8. Juni 1977).
Art. 47 verwehrt den Söldner ausdrücklich den Anspruch auf den Status
eines Kombattanten oder eines Kriegsgefangen.
Damit je nach nationaler Rechtsordnung "zivile" Straftäter
(jedenfalls in Deutschland).
ein_voelkerrechtler
> ... und unterliegen somit nicht der Genfer Konvention und der Haager
> Landkriegsordnung. Es sind Freischärler, und mit denen kann völlig
> legal 'kurzer Prozeß' gemacht werden. Ein Job, den man nicht haben
> will.
Geregelt in Art. 47 Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12.
August 1949
über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte
(Protokoll I) (vom 8. Juni 1977).
Art. 47 verwehrt den Söldner ausdrücklich den Anspruch auf den Status
eines Kombattanten oder eines Kriegsgefangen.
Damit je nach nationaler Rechtsordnung "zivile" Straftäter
(jedenfalls in Deutschland).
ein_voelkerrechtler