wolverina schrieb am 26. August 2003 3:07
> [...]
> "(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.
> Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung
> eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt
> hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist."
> [...]
Das gibt's doch nicht! Kann doch nur ein schlechter Witz sein?
> Und das Diskussionsforum zum Thema ist wohl auch eher als schlechter
> Witz zu betrachten. Wenn ich einen Beitrag verfasse und ihn poste,
> erwarte ich, ...
Hab's auch versucht. Noch kein Ergebnis.
Gruß,
WL
> [...]
> "(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.
> Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung
> eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt
> hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist."
> [...]
Das gibt's doch nicht! Kann doch nur ein schlechter Witz sein?
> Und das Diskussionsforum zum Thema ist wohl auch eher als schlechter
> Witz zu betrachten. Wenn ich einen Beitrag verfasse und ihn poste,
> erwarte ich, ...
Hab's auch versucht. Noch kein Ergebnis.
Gruß,
WL