wolverina schrieb am 26. August 2003 3:07
> [...]
> "(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.
> Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung
> eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt
> hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist."
> [...]
Bitte Quelle angeben... Wenn ich mir den Entwurf der europäischen
Verfassung anschaue, lese ich was anderes
(http://register.consilium.eu.int/pdf/de/03/cv00/cv00850de03.pdf auf
Seite 51):
TITEL I: Würde des Menschen
[snip]
Artikel II-2 Recht auf Leben
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingereichtet
werden.
[snip]
Also, kein Grund zur Aufregung.
> [...]
> "(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.
> Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung
> eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt
> hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist."
> [...]
Bitte Quelle angeben... Wenn ich mir den Entwurf der europäischen
Verfassung anschaue, lese ich was anderes
(http://register.consilium.eu.int/pdf/de/03/cv00/cv00850de03.pdf auf
Seite 51):
TITEL I: Würde des Menschen
[snip]
Artikel II-2 Recht auf Leben
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingereichtet
werden.
[snip]
Also, kein Grund zur Aufregung.