Im zivilen Bereich gibt´s da exakt KEINE Möglichkeit, einen Mitarbeiter bedeutend länger zur Arbeit zu verdonnern als es im Arbeitsvertrag steht.
Selbst wenn, spätestens wenn einer mit dem Reagenzglas in der Hand im Stehen einschläft, muß er abgelöst werden, und wen immer man da zusätzlich zur Füllung der "Schichtlücken" herbeikarren will, der müßte ja auch erstmal entsprechend eingewiesen werden.