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  • 30-Zone

936 Beiträge seit 10.06.2015

Re: Nochmal zur Verdeutlichung

Captain Data schrieb am 27.02.2020 18:02:

Allein der Fall zeigt, dass jegliche Quarantänebemühungen nur einen Teil der Maßnahmen darstellen können, nicht aber die Epidemie wirkungsvoll eindämmen. Statt dessen sollte tatsächlich die Möglichkeit in Erwägung gezogen werden, dass der Virus sich weitestgehend ungehindert ausbreiten wird und die Menschen Hilfe benötigen.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__30.html

Das ist eh keine echte Quarantäne laut Gesetz, so wie ich das aus Absatz 1 entnehme.

Hab mich eh schon nach der gestrigen PK in NRW (glaube ich, war ja noch eine in BaWü) gefragt, was das sollte die Kinder aus dem betroffenen Kindergarten daheim zu lassen, aber deren Eltern nicht.

;-) die haben keinen Krisenplan! Das Gesetz sieht das überhaupt nicht vor. Meldepflicht gibts erstmal auch pauschal keine.

Eftl. gäbe dieser Gummiparagraph noch was her:

IfSG
§ 6 Meldepflichtige Krankheiten

5. das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit, die nicht bereits nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig ist.

Aber nachdem das nach Aussagen der Gesundheitsminster so gefählich, wie ne stinknormale Grippe ist, können die da auch keinen gegen dessen willen festhalten.

Der Drops ist gelutscht.

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