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  • Methedras

mehr als 1000 Beiträge seit 08.02.2002

Typisches Vorgehen von Behörden

foobar schrieb am 27.02.2020 15:55:

Stattdessen sollen Aussteller lediglich eine schriftliche Erklärung abgeben, dass ihr Personal keinen Kontakt zu Covid-19-Infizierten hatte.

Als ob die das überhaupt immer wissen könnten. Meist stellt sich das doch erst im Nachhinein heraus, wie z.B. in NRW, wo ein Infizierter noch auf einer Karnevalssitzung war. Die Infektion war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.

Behörden handeln immer so. Das sind Profis in eigener Sache. Dort wird niemand seinen unkündbaren Job und seine Pensionsansprüche durch nachweisbare Fehler riskieren. Die Bewältigung eines Problems steht dabei gar nicht im Vordergrund, sondern grundsätzlich immer die Eigensicherung:

1. Sind wir überhaupt zuständig? Wenn nicht: Füße stillhalten und nicht bewegen! Daß auch dringende oder lebensbedrohliche Probleme so evtl. nicht adressiert oder gar gelöst werden, ist dann jemand Anderes Problem.
2. Wenn wir zuständig sind: haben wir dafür gesorgt, daß alle Vorschriften eingehalten wurden? (Wenn trotzdem etwas schief geht, waren leider die Vorschriften unzulänglich - dafür ist jemand anders zuständig, z.B. der Gesetzgeber?).
3. Wenn Aktivität erwartet wird, welche nicht durch 1. oder 2. abgewehrt werden kann: Verantwortung von der Behörde auf Individuen abwälzen und - ganz wichtig! - unbedingt einen schriftlichen Nachweis vorlegen können. Wie hier im vorliegenden Fall.

Dass die im Artikel zitierte behördliche Anordnung sachlich von niemandem erfüllt werden kann, ist unerheblich. Hauptsache die Behörde hat einen schriftlichen Nachweis dafür, daß sie die Verwendung von infiziertem Personal untersagt hatte und im Falle des Falles ein schriftlicher Nachweis dafür existiert, daß jemand namentlich Bekannter offenbar gehen eine behördliche Auflage verstoßen hat.

Problem (der Behörde) gelöst.

Tja.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.02.2020 17:54).

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