Stattdessen sollen Aussteller lediglich eine schriftliche Erklärung abgeben, dass ihr Personal keinen Kontakt zu Covid-19-Infizierten hatte.
Als ob die das überhaupt immer wissen könnten. Meist stellt sich das doch erst im Nachhinein heraus, wie z.B. in NRW, wo ein Infizierter noch auf einer Karnevalssitzung war. Die Infektion war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.