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  • Josef W.

mehr als 1000 Beiträge seit 21.01.2004

Was Spahn darf und nicht tut, tut und nicht darf, sagt und nicht rot dabei wird.

Der deutsche Gesundheitsminister hätte zudem die Möglichkeit, auf den bisher noch nie angewendeten § 13 des Patentgesetzes zurückzugreifen und "im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt" hinderliche Immaterialgüterrechte auszusetzen (vgl. Corona: Gesundheitsminister darf Patentschutz aufheben).

Spahn, der Krankenhausschließungen als Haupt-Agenda hatte,
der nichts Wesentliches gegen den Pflegenotstand tat,
der im Januar die ihm angebotenen Schutzanzüge, Masken nicht orderte,
der nicht an den Grenzen testen ließ,
der im März Hilfsangebote Chinas ablehnte,
der aber GG-widrig z.B. das Versammlungsrecht aufhebt (egal, ob die MdBs zustimmen: es ist verfassungswidrig wie andere Beschränkungen der Gewerbefreiheit usw.)

dieser Spahn hat gar kein Interesse an einem Stopp der CoviKrankheit. er will Kanzler werden und den starken Mann machen.

Aber: wo Covid wird, fallen Spähne.

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