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  • Not Element Of

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Aluminiumhydroxid neuerdings „Nicht zur Benutzung im Menschen“?

In der Sache schrieb am 27.11.2021 19:12:

- nicht das ganze Spike-Protein als Antigen bei Stöcker, sondern nur ca. ein Sechstel mit der Receptor Bindenden Domäne

Was sogar ein Vorteil ist, denn auf diese Weise werden bevorzugt Antikörper gegen die RBD gebildet, statt gegen andere Regionen des verimpften Pseudo-Spikes. Wegen der Ungenauigkeit verweise ich noch mal darauf, dass wir hier im Forum von Telepolis schreiben und vermutlich 99% der Leser nicht mal wissen was eine RBD ist.

- Benutzung eines Adjuvanz-Produkts, das ausdrücklich vom Hersteller mit dem Label „Nicht zur Benutzung im Menschen“ versehen ist, also im Wesentlichen Menschenversuche der nicht so guten Art

Stöcker schlägt die Verwendung von Aluminiumhydroxid vor ( https://www.winfried-stoecker.de/blog/2582 ). Mir, und auch Pfizer ( https://www.pfizerpro.de/news/aluminium-als-etabliertes-adjuvans-impfstoffen-von-pfizer-gastbeitrag-der-fachzeitschrift ) ist nicht bekannt, dass Aluminiumhydroxid neuerdings mit dem Label „Nicht zur Benutzung im Menschen“ versehen wäre.

- von mir so erwartete vollständige Unkenntnis der regulatorischen Zulassungsvoraussetzungen

Ich vermute, dass der Gründer und langjährige (1987-2017) Chef von Euroimmun die regulatorischen Zulassungsvoraussetzungen sehr genau kennt...

in Bezug auf Produkteigenschaften wie Abwesenheit von Fremdprotein, Abwesenheit fremder Proteinsequenzen am viralen Protein, Abwesenheit von Endotoxinen, Pharmaqualität der benutzten Einsatzstoffe, Beachtung von GMP-Vorschriften in Produktion und Reinigung der Produktionsanlagen

...und auch sein Handwerk gut genug versteht um basale Qualitätsnormen einhalten zu können.

- Sehr fragwürdiges Anbieten der Vakzine an wirtschaftlich von ihm abhängige Angestellte

Das kann fragwürdig sein, muss es aber keinesfalls sein. Das hängt von seinem sonstigen Auftreten als Chef ab, was ich nicht beurteilen kann. Was aber klar für ihn spricht, ist dass er seinen Impfstoff zuerst sich selbst verabreicht hat, nach angemessener Wartezeit die Wirksamkeit überprüft hat, dann Angehörige behandelt hat und erst nachdem er auch dort Verträglichkeit und Wirksamkeit geprüft hatte, an seine Angestellten heran getreten ist. Das klingt nicht nach „Müller, Meier, Schulze! Ihr seid freiwillig!“

- Sehr unangenehmes Bestehen auf seinen Standesrechten als Arzt, mit denen er keine Kritik an seinem Vorgehen zulässt.

Er hat diese Rechte und wenn man gegen ihn Strafanzeige stellt wegen Handlungen, die durch diese Rechte ausdrücklich gedeckt sind, dann ist eine energische Reaktion durchaus verständlich. Ob diese Reaktion in diplomatischer Hinsicht hilfreich war, mag man bezweifeln, sachlich gerechtfertigt war sie zweifellos.

Wer meint, daß diese Vakzine im hellen Licht steht, weiß von dem tiefen Schatten daneben nicht.

Ich sehe diesen Impfstoff nicht im hellen Licht und mein Tonfall war auch nicht der Tonfall heller Begeisterung. Aber ich sehe auch nicht die tiefen Schatten. Design und Herstellung von Stöckers Impfstoff, die Adjuvanzien und die Anwendung sind Standardverfahren, wie sie z.B. gegen Hepatitis B seit 30 Jahren bewährt sind.
Fair und einer „epidemologischen Notlage von nationaler Bedeutung“ angemessen wäre es gewesen, ihm die gleiche unbürokratische Vorzugsbehandlung zu geben, die man BioNTech gewährt hat.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.11.2021 13:40).

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