Die "Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19" besagt, dass das Paul-Ehrlich-Institut bestimmen darf, welche Impfung in Hinblick auf die Erleichterungen und Ausnahmen in Deutschland anerkannt werden (§2 Abs. 2). Würde das PEI CoronaVac anerkennen, dann würde jemand, der mit CoronaVac geimpft wurde automatisch dieselben Erleichterungen gewährt werden wie jemand, der mit einem der vier in der EU zugelassenen neuartigen Impfstoff geimpft wurde.
> https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html
Streng genommen müsste das PEI CoronaVac als Impfstoff nicht mal anerkennen, denn §1 Abs. 1 sagt ja bereits, dass die Erleichterungen gelten, wenn von einer Immunisierung auszugehen ist. Bei CoronaVac ist dies ja wohl zweifelsfrei der Fall (siehe Artikel). Das Problem ist: CoronaVac wird nicht für den Digitalen Impfpass anerkannt und somit müsste man sich im Einzelfall z.B. mit dem Gastronom rumstreiten ob er eine Impfung mit CoronaVac anerkennt.
Rechtssicherheit sieht anders aus - ist eben die neu Norm ...