Ach, dass sich die Namen ständig ändern müssen, obwohl immer noch das gleiche gemeint ist.
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Verfolgung gleichartiger Straftaten gegen die Bundeswehr nun im §§ 109-109k des deutschen Strafgesetzbuches unter dem neuen Namen „Straftaten gegen die Landesverteidigung“ geregelt. Besonders zu beachten ist sowohl § 109d StGB („Störpropaganda gegen die Bundeswehr“), welcher unwahre Behauptungen, die die Operationen der Bundeswehr behindern, bestraft
https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrkraftzersetzung