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Avatar von thealien99
  • thealien99

mehr als 1000 Beiträge seit 18.06.2002

politisch korrekt: "Straftaten gegen die Landesverteidigung"

Ach, dass sich die Namen ständig ändern müssen, obwohl immer noch das gleiche gemeint ist.

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Verfolgung gleichartiger Straftaten gegen die Bundeswehr nun im §§ 109-109k des deutschen Strafgesetzbuches unter dem neuen Namen „Straftaten gegen die Landesverteidigung“ geregelt. Besonders zu beachten ist sowohl § 109d StGB („Störpropaganda gegen die Bundeswehr“), welcher unwahre Behauptungen, die die Operationen der Bundeswehr behindern, bestraft

https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrkraftzersetzung

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