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  • K3

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2001

Re: Beispiele aus dem Bekanntenkreis dürfte ja wohl jeder haben.

Bleispritze schrieb am 11.07.2023 12:46:

Der wichtige Punkt ist, das K3 öffentlich eine Entscheidung rechtfertigen will, die eigentlich keiner Begründung bedarf, weil sie privater Natur ist.
Eigentlich, denn das ist bei der Corona-Impfung anders, weil deren Ablehnung nichtmal dann garantiert gesellschaftlich wie rechtlich ebenso kosequenzlos wie die Ablehnung der Grippe-Impfung war, wenn man dem existierenden Zwang nicht unterworfen war.

Du machst einen ganz ähnlichen rhetorischen Trick, nämlich den Vergleich von Corona-Impfung mit Grippeimpfung. Das ist nicht dasselbe was ihre private Natur betrifft.

Man hat bei Corona keine direkte Impfpflicht eingeführt. Aber man hatte eine Pandemie, die ganz immense Auswirkungen auf Gesundheitssystem, Wirtschaft und vor allem natürlich auf das Wohlergehen der Patienten hatte.

Es gibt ein Infektionsschutzgesetz, das die "private Natur" von Erkrankungen aufhebt, damit die Gesellschaft solcher Notlagen Herr werden kann. Und ja: Auch Grundrechte können dabei eingeschränkt werden.

Es gibt meldepflichtige Infektionskrankheiten, es gibt Impfpflichten für bestimmte Berufe, und es gibt vorgeschriebene Impfungen für Kleinkinder.

Corona war halt nicht in der Kategorie "mittelschwere Grippesaison", wie es uns Herr Wodarg erklären wollte.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.07.2023 13:20).

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