"§2
Im Sinne dieser Verordnung ist
[...] ein Impfnachweis ein Nachweis [...], wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist [...]"D.h. die Ausnahmen (Erleichterungen) gelten zwar Grundsätzlich für alle mit Coronavac geimpften Menschen, aber einen Impfnachweis bekommt man dennoch nicht, weil Coronavac beim PEI nicht gelistet ist.
Schon klar. Aber wenn Du Dich in Ungarn impfen lässt, dann kannst Du Dir auch in Ungarn einen Nachweis darüber ausstellen lassen.
Es wäre ja Quatsch wenn deutsche Behörden nach einer in Deutschland illegalen Impfung einen Nachweis über dieselbe ausstellen. Wie das mit der Anerkennung ist weiß ich jetzt nicht, das müsste wohl europarechtlich oder bilateral, meinetwegen multilateral geregelt sein.
Das ist in den USA nicht anders,. Die einzelnen Staaten erkennen nicht jeden Mist (auch nicht alles Gute) an, den andere einzelne Staaten so fabrizieren.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.01.2022 22:56).