jilse schrieb am 14.01.2022 03:42:
fastix schrieb am 13.01.2022 15:03:
Notfallzulassungen wurden im Vereinigten Königreich mit einer auf 120 Tage begrenzten Frist erteilt
Bei der bedingten Zulassugn der EU ist es kein Zeitraum von 120 Tagen sondern von einem Jahr. Das ist jedoch kein prinzipieller Unterschied.
Ich kann nichts dafür, wenn Deine entweder Deine Deine Fähigkeiten oder Dein Wille ein Erkennen des Unterschieds nicht zulassen.
und die Empfänger waren ebenfalls begrenzt: medizinisches Personal, ein genau definierter Kreis besonders gefährdeter Personen.
Fuer wen der Impfstoff wirklich empfohlen wird, entscheidet in Deutschland die StIKO (die sich leider immer staerker von der Politik unter Drucksetzen laesst). Es gab vor Corona in Deutschland noch nie einen nur bedingt zugelassenen Impfstoff, der von der StIKO fuer die gesamte Bevoelkerung empfohlen wurde.
Naja. Dann hätten wir ja die Gültigkeit Deiner Aussage auf die Zeitdauer der Existenz der StIKO begrenzt. Nehmen wir der Einfachheit halber seit 1949 an: Jetzt sage mir mal, welcher vergleichbaren Epidemie oder Pandemie sollte man denn seit 1949 mit einem anders zugelassenen Impfstoff entgegengetreten sein?
Falls Du Deine als unwahr feststehende Behauptung nochmals postest, werde ich Dich ohne Weiteres der Lüge und der Hetze bezichtigen und Dir zu einer Überprüfung Deiner Tatsachenwahrnehmungsfähigkeit durch einen Arzt raten.
Was stoert es die Eiche, wenn sich die Wildsau daran kratzt?
Quiekt der Frischling.