fastix schrieb am 11.01.2022 15:43:
Also ich bin sehr froh darüber, dass die deutschen Behörden vor einer Zulassung gründlich prüfen.
Nochmal: es geht nicht um die *Zulassung* des Impfstoffs, sondern um die "Anerkennung" im Sinne der SchAusnahmV - jemand der 2x mit Coronavac geimpfte wurde, kommt derzeit nicht in den Genus der Ausnahmen.
Die SchAusnahmeV ist da eigentlich recht sehr eindeutig und dennoch widersprüchlich:
"§1
(1) Zweck dieser Verordnung ist es, Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten [...] für Personen zu regeln,
1. bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist [...]"
"§2
Im Sinne dieser Verordnung ist
[...] ein Impfnachweis ein Nachweis [...], wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist [...]"
D.h. die Ausnahmen (Erleichterungen) gelten zwar Grundsätzlich für alle mit Coronavac geimpften Menschen, aber einen Impfnachweis bekommt man dennoch nicht, weil Coronavac beim PEI nicht gelistet ist.
Mit anderen Worten: das PEI spricht einem Impfstoff die Wirksamkeit ab, für den es im EU-Land Ungarn sogar eine nationale Zulassung gibt.