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  • AntiHaftSchicht

309 Beiträge seit 23.06.2020

Es ist jetzt offiziell: Warum die Maskenpflicht beibehalten werden muss

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/coronavirus-gesundheitsminister-lassen-maskenpflicht-in-kraft-a-7e631aed-5d08-4586-801c-eef2ec72b7c0

Die 16 Gesundheitsminister der Bundesländer haben sich nach SPIEGEL-Informationen in einer turnusmäßigen Schalte der Ressortchefs mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gegen eine Aufhebung der Maskenpflicht ausgesprochen. Zur Begründung hieß es nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa, es dürfe nicht der falsche Eindruck entstehen, die Pandemie wäre vorbei. (Hervorhebung von mir, AntiHaftSchicht)

Dass die sogenannten "Coronamaßnahmen" von jedem tatsächlichen epidemischen Geschehen entkoppelt sind, machte ja schon ein Vorschlag vom 16.06.2020 für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes jenseits möglicher Zweifel deutlich:

https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/200/1920042.pdf

Dort geht es um den §5 des Infektionsschutzgesetzes, in dem es bisher noch heißt:

Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Die Aufhebung ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen. (Hervorhebung von mir, AntiHaftSchicht)

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__5.html

In all den Jahren bisher war also die offizielle Verkündung einer "epidemische Lage von nationaler Tragweite", die zu Notstandsgesetzen und Einschränkungen der Grundrechte der Bürger berechtigt, an das Vorhandensein einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" gebunden. Bei Wegfall der epidemischen Lage von nationaler Tragweite fielen auch die Notstandsverordnungen weg. Was man ja eigentlich für selbstverständlich halten sollte.

Da aber die Einführung der sogenannten "Coronamaßnahmen" von Anfang an nicht durch eine tatsächliche epidemische Lage motiviert war, muss auch offiziell diese Bindung der Notstandsverordnungen an die Realität gekappt werden.

Deshalb schreiben die Parlamentarier in ihrem Vorschlag zur Gesetzesänderung zunächst überraschend korrekt und ehrlich:

Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 IfSG hebt der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Dies ist inzwischen der Fall. (Hervorhebung von mir, AntiHaftSchicht)

Außerdem weisen die Parlamentarier noch korrekt auf die Bedeutung dieses Halbsatzes hin...

Eine solche Rückholpflicht des Bundestages durch den Beschluss, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr besteht, ergibt sich auch aus dem Grundgesetz.

...um dann aber deutlich zu machen, dass ihnen das Grundgesetz am Allerwertesten vorbei geht und die sogenannten "Coronamaßnahmen" in keinem Zusammenhang mit der Coronasituation stehen:

Wird die Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Trageweite(sic!) beschlossen und gelten der § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbsatz 1 IfSG und § 5 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 1 weiter, treten die aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG erlassenen Anordnungen und Verordnungen außer Kraft. Da diese weiterhin erforderlich sind, ist dies keine Alternative.

Es ist "keine Alternative", dass die angeblichen Coronamaßnahmen außer Kraft treten, nur weil die Coronapandemie vorbei ist?

Und wie lange soll die Pandemie denn dann dauern, wenn es "keine Alternative" ist, ihr Ende zu verkünden nur weil sie tatsächlich zu Ende ist?

Die Antwort steht im Eckpunktepapier zum Konjunkturpaket. Dort steht nicht, die Corona-Pandemie endet, wenn sie faktisch zu Ende ist, sondern (unter Punkt 53): "Die Corona-Pandemie endet, wenn ein Impfstoff für die Bevölkerung zur Verfügung steht"!

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Also:

Am 16.06. stellt der Bundestag fest, dass es "inzwischen der Fall" ist, dass die "Voraussetzungen für die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr vorliegen" und dass das Grundgesetz und das (soweit ich weiß) im Moment noch geltende Infektionsschutzgesetz daher vorschreiben, die "Anordnungen und Verordnungen außer Kraft" zu setzen, aber am 06.07. beschließt der Bundesgesundheitsminister, die Verordnung "Maskenpflicht" trotzdem beizubehalten, damit nicht der - falsche(?) - Eindruck entsteht, die Pandemie wäre vorbei, nur weil genau dies schon am 16.06. "der Fall" war.

Wie stark muss das Verlangen verarscht zu werden in einem Menschen sein, um sich hier nicht verarscht vorzukommen? Und wir sprechen hier auch nicht von einer Lappalie, sondern von einer Vorschrift, die die Lebensqualität aller Menschen erheblich einschränkt. Und von all den anderen Vorschriften, Anordnungen und Verordnungen ja schließlich auch!

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