Markus Schmidt schrieb am 03.05.2023 08:59:
Man fragt sich nur, mit welchem Ziel.
Schön zu sehen, wie man das einfach abperlen lässt.
Ziel sollte sein, dass bei der nächsten Pandemie derartig übergriffige grundrechtseinschränkende Maßnahmen nur bei absoluter Notwendigkeit, die nachgewiesen werden muss, erfolgen dürfen.
Die Aufarbeitung der Corona-Pandemie ist derzeit recht lückenhaft - diese Lücken sollten schnellst- und genauestmöglich geschlossen werden. Aussagen wie "Es ist davon auszugehen, dass die Maskenpflicht eventuell etwas geholfen haben könnte..." sind nun mal nichts wert. Ein Nachweis sieht definitiv anders aus. Dies betrifft alle Themen, da wird überall im Nebel nicht vorhandener Fakten rumgestochert, "wir haben alles richtig gemacht und sind gut durch die Pandemie gekommen" reicht mir als Aussage nicht um (selbst im Nachgang) ein Ermächtigungsgesetz zu begründen. Da sind plötzlich und überraschende Nebenwirkungen einer Zwangs-Impfung nur ein Teilaspekt.
Rainer
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.05.2023 09:26).