Rainer-ich schrieb am 03.05.2023 09:25:
Markus Schmidt schrieb am 03.05.2023 08:59:
Man fragt sich nur, mit welchem Ziel.
Schön zu sehen, wie man das einfach abperlen lässt.
Ziel sollte sein, dass bei der nächsten Pandemie derartig übergriffige grundrechtseinschränkende Maßnahmen nur bei absoluter Notwendigkeit, die nachgewiesen werden muss, erfolgen dürfen.
Die Aufarbeitung der Corona-Pandemie ist derzeit recht lückenhaft - diese Lücken sollten schnellst- und genauestmöglich geschlossen werden. Aussagen wie "Es ist davon auszugehen, dass die Maskenpflicht eventuell etwas geholfen haben könnte..." sind nun mal nichts wert. Ein Nachweis sieht definitiv anders aus. Dies betrifft alle Themen, da wird überall im Nebel nicht vorhandener Fakten rumgestochert, "wir haben alles richtig gemacht und sind gut durch die Pandemie gekommen" reicht mir als Aussage nicht um (selbst im Nachgang) ein Ermächtigungsgesetz zu begründen. Da sind plötzlich und überraschende Nebenwirkungen einer Zwangs-Impfung nur ein Teilaspekt.
Rainer
Könnte auch zum Problem werden, dass gar nicht konsequent Daten erhoben worden sind (war wohl auch nicht gewollt).
Und bevor jetzt einer mit Datenschutz um die Ecke kommt, für die notwendigen Erkenntnisse aus der Pandemie wären auch anonymisierte Daten vollkommen ausreichend gewesen. Aber auch die hat man nicht erhoben.
Denn merke: Wenn man keine Daten hat, kann bei deren Auswertung schon kein nicht gewünschtes Ergebnis raus kommen, das man eventuell rechtfertigen müsste.
Lieber schwammige Aussagen wie "Die Maskenpflicht hat schon was gebracht, glaube ich"...