Rainer-ich schrieb am 03.05.2023 09:25:
Ziel sollte sein, dass bei der nächsten Pandemie derartig übergriffige grundrechtseinschränkende Maßnahmen nur bei absoluter Notwendigkeit, die nachgewiesen werden muss, erfolgen dürfen.
Man kann bei einer Pandemie nicht ein, zwei Jahre zuwarten, bis genügend Daten mit wissenschaftlicher Genauigkeit ausgewertet werden konnten. Dann kommt jede Maßnahme zu spät. Bei solchen akuten Krisen muß die Politik eine Güterabwägung auf Grundlage der aktuellen Einschätzungen machen, auch wenn die noch sehr ungenau sind. Ich bin überzeugt, daß die Maßnahmen ein Vielfaches der 120 Menschenleben gerettet haben, bei deren Tod es einen Verdacht auf eine tödliche Nebenwirkung gibt.
Die Aufarbeitung der Corona-Pandemie ist derzeit recht lückenhaft - diese Lücken sollten schnellst- und genauestmöglich geschlossen werden.
Zustimmung, aber sowas dauert wie gesagt seine Zeit.
Aussagen wie "Es ist davon auszugehen, dass die Maskenpflicht eventuell etwas geholfen haben könnte..." sind nun mal nichts wert.
Masken sind keine "übergriffige Grundrechtseinschränkung", die sind ein Ärgernis und eine Unbequemlichkeit, mehr nicht.
Da sind plötzlich und überraschende Nebenwirkungen einer Zwangs-Impfung nur ein Teilaspekt.
Welche Zwangsimpfung? Es gab und gibt keine allgemeine Impfpflicht.