Die Nachstellung ist ein komplexes Thema.
Fakt ist jedoch, dass Stalking nur in einer Öffentlichkeit stattfinden kann. Wer sich nicht oder wenig in die Öffentlichkeit begibt, bietet weniger Angriffsfläche. Das ist eine wichtige Methode des Selbstschutzes, in der Öffentlichkeit einfach wenig von sich selbst preiszugeben.
Für Personenkreise, die die Öffentlichkeit suchen wollen oder gar müssen, ist das natürlich ein wenig gangbarer Weg.
Und es ist natürlich auch kein Weg, um den Nachstellungen beispielsweise eines verschmähten Liebhabers zu entgehen.
Das Kern"problem" mit dem man es hier zu tun hat, ist die Meinungsfreiheit. Was Meinungsfreiheit bedeuten kann, lernt man am schnellsten, wenn man sich das Urteil zu Scoring betrachtet, wie es z.B. von der Schufa angewendet wird.
Das Scoring beeinflusst unmittelbar das, was z.B. in §187 StGB als "Kredit" bezeichnet wird, die Kreditwürdigkeit bzw. die Glaubwürdigkeit. Streng genommen ist ein Scoring eine meist auf falschen Tatsachen (bzw. Annahmen) beruhende Tatsachenbehauptung, die den Kredit einer Person gefährden kann. Dennoch wurde das Scoring von allen Gerichten bis zum EuGH klar als "Meinungsäußerung" eingestuft, die natürlich zulässig ist. Wenn also eine Firma aus Gewinnerzielungsabsicht ungestraft mit Lügen und Halbwahrheiten die wirtschaftliche Existenz einer Person ungstraft vernichten darf, dann wird deutlich, dass die Messlatte für die "Nachstellung" ziemlich hoch liegen muss.
Und noch schlimmer: Wenn man diese Messlatte verringert, wie in der Petition gefordert, dann kann das seinerseits dazu führen, dass das Gesetz gegen Stalking selbst wieder für Nachstellungen missbraucht wird. Denn ist die freie Meinungsäußerung erst mal torpediert, dann kann jede Äußerung zum strafbaren Verhängnis werden.
Auch das Maß und die Intensität spielt eine Rolle, denn es gibt nunmal sehr empfindsame Naturen, die jedes Wort auf die Goldwaage legen und sich deshalb subjektiv verletzt oder nachgestellt fühlen. Aber es ist nunmal so, dass ein gewisses Maß an Anfeindung jedem Menschen zugemutet werden kann und muss. Es hat eben niemand Anspruch darauf, gemocht zu werden.
Was man allerdings tun könnte ist, die Verbreitung unwahrer und unbiewesener bzw. unbeweisbarer Tatsachen aus dem persönlichen Bereich zu verbreiten. Andererseits: Die Wahrheit kann immer zugemutet werden.
Es ist allerdings in jedem Fall empfehlenswert, an Gesetze - und solche speziellen erst recht - nüchtern und unaufgeregt heranzugehen.