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552 Beiträge seit 28.01.2024

Entscheidend ist nicht die Lebenserwartung bei Geburt

Die Lebenserwartung bezieht sich in der Regel auf den Zeitpunkt der Geburt: also, wie viele Jahre hat eine Person durchschnittlich zu leben, die im Jahre XY geboren wurde.
Bei der Rentenberechung wäre das aber vermutlich kein sinnvoller Parameter, da die Sterbewahrscheinlichkeit schon in früheren Jahren erhöht sein dürfte.
Daher macht es mehr Sinn, die durchschnittlich verbliebenen Lebensjahre zum Zeitpunkt des Renteneintrittsalters zu koppeln.
Wenn dann immer noch herauskommt, dass Menschen mit geringem Einkommen, im Alter von z.B. 65 Jahren statistisch weniger Jahre zu leben haben, dann wäre eine Korrektur der Rentenzahlung um einen daraus sich ergebenden Faktor durchaus plausibel und letztendlich begrüßenswert.

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