die entspr. Verwendbarkeitsnachweise sehen keine zeitliche Befristung der Einstufung in die Baustoffklasse B1 vor.
Das jeweilige AbP ist zwar befristet, einmal legal verbaut ist aber keine zeitliche Begrenzung der B1-Qualität mehr vorgesehen.
die entspr. Verwendbarkeitsnachweise sehen keine zeitliche Befristung der Einstufung in die Baustoffklasse B1 vor.
Das jeweilige AbP ist zwar befristet, einmal legal verbaut ist aber keine zeitliche Begrenzung der B1-Qualität mehr vorgesehen.