Auch mit Flammschutzmitteln ist die Einordnung in Klasse B1 - schwer entflammbar schon umstritten, denn sie beruht im wesentlichen auf einem Versuchsaufbau, wo das Polystyrol wegschmilzt und sich dadurch dem Brenner entzieht. Würde man den Brenner nachführen, käme man zu einem anderen Ergebnis.
Polystyrol wird ohne Flammschutzmittel der Klasse B3 - leicht entflammbar zugeordnet. Man kann davon ausgehen, dass es nach Verflüchtigung der Flammschutzmittel nach vielleicht einem Jahrzehnt wieder diese Klasse hat bzw. zwischendurch die Klasse B2. Die Tatsache, dass das Flammschutzmittel zuerst aus der Oberfläche ausdünstet, kommt dem noch entgegen.
Die Frage ist doch, was dich interessiert:
der rechtlichen Aspekt:
Es muss den Normen entsprechen wenn es verbaut wird, und darf dann unbegrenzt drauf bleiben.
oder der Sicherheitsaspekt:
Ob mit oder ohne Flammschutzmittel ist Polystyrol ein großes Sicherheitsrisiko, nicht nur wegen der Entzündlichkeit, sondern auch wegen der im Vergleich zu Holz hohen Ausbreitungsgeschwindigkeit, dem brennenden Abtropfen nach unten und des sehr giftigen Qualms.