Pogrome sind per Definition nichtstaatlich.
Das Pogrom wird soziologisch definiert als einseitige und höchstens gering organisierte, nicht-staatliche, von der Mehrheitsbevölkerung ausgehende Form extralegaler Gewalt, die sich gegen eine weitgehend wehrlose ethnische Gruppe richtet, wenn die Mehrheit keine Abhilfe des Staates gegen eine empfundene Normverletzung durch die Minderheit erwartet.
Quelle: Wikipedia - Pogrom