Ossiwessifali schrieb am 01.11.2023 00:19:
Pogrome sind per Definition nichtstaatlich.
Das Pogrom wird soziologisch definiert als einseitige und höchstens gering organisierte, nicht-staatliche, von der Mehrheitsbevölkerung ausgehende Form extralegaler Gewalt, die sich gegen eine weitgehend wehrlose ethnische Gruppe richtet, wenn die Mehrheit keine Abhilfe des Staates gegen eine empfundene Normverletzung durch die Minderheit erwartet.
Quelle: Wikipedia - Pogrom
Also ich lese bei Wikipedia direkt im ersten Satz:
Der oder das Pogrom (russisch погром ‚Verwüstung, Zertrümmerung‘) steht für Hetze und gewalttätige Angriffe gegen Leben und Besitz einer religiösen, nationalen oder ethnischen Minderheit mit Duldung oder Unterstützung der Staatsgewalt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pogrom