Ohne Wenn und Aber: _juristische Peronen_ sollten, wenn sie in
niederer Absicht (aus Gewinnerzielunginteresse) den Tod eines
Menschen verursacht haben, der _juristischen Todesstrafe_ unterzogen
werden.
Wer Unternehmenspersönlichkeitsrechte in Anspruch nehmen möchte, muß
sich auch die Pflichten der Gesetzestreue auferlegen lassen.
Nebenbei: für _natürliche Personen_ ist die Todesstrafe absolut
inaktzeptabel.
b.
niederer Absicht (aus Gewinnerzielunginteresse) den Tod eines
Menschen verursacht haben, der _juristischen Todesstrafe_ unterzogen
werden.
Wer Unternehmenspersönlichkeitsrechte in Anspruch nehmen möchte, muß
sich auch die Pflichten der Gesetzestreue auferlegen lassen.
Nebenbei: für _natürliche Personen_ ist die Todesstrafe absolut
inaktzeptabel.
b.