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  • bismarckhering

mehr als 1000 Beiträge seit 18.01.2004

Juristische Todesstrafe!

Ohne Wenn und Aber: _juristische Peronen_ sollten, wenn sie in
niederer Absicht (aus Gewinnerzielunginteresse) den Tod eines
Menschen verursacht haben, der _juristischen Todesstrafe_ unterzogen
werden.
Wer Unternehmenspersönlichkeitsrechte in Anspruch nehmen möchte, muß
sich auch die Pflichten der Gesetzestreue auferlegen lassen.

Nebenbei: für _natürliche Personen_ ist die Todesstrafe absolut
inaktzeptabel.

b.
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