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  • FAZ

mehr als 1000 Beiträge seit 02.10.2003

Kein Problem

Sie kennen ja das Grundgesetz.

Dieses erlaubt ausdrücklich Enteignungen (letztlich das Hintanstellen von eigentlich (auch) geschützten Rechtsgütern Einzelner) zum Wohle der Allgemeinheit.

Ja, eine Entschädigung hierfür ist vorgesehen - und muss gesetzlich geregelt werden.

Genau dies erlaubt dem Gesetzgeber (Parlament) einen weiten Spielraum.
/ Ich hätte kein Problem damit, Grossgrundbesitzern als Entschädigung freundlich "eins auf die Fresse" anzubieten - wobei die das natürlich ausschlagen (sic!) dürfen.

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