Sie kennen ja das Grundgesetz.
Dieses erlaubt ausdrücklich Enteignungen (letztlich das Hintanstellen von eigentlich (auch) geschützten Rechtsgütern Einzelner) zum Wohle der Allgemeinheit.
Ja, eine Entschädigung hierfür ist vorgesehen - und muss gesetzlich geregelt werden.
Genau dies erlaubt dem Gesetzgeber (Parlament) einen weiten Spielraum.
/ Ich hätte kein Problem damit, Grossgrundbesitzern als Entschädigung freundlich "eins auf die Fresse" anzubieten - wobei die das natürlich ausschlagen (sic!) dürfen.