Ansicht umschalten
Avatar von Bergfalke
  • Bergfalke

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2019

Bitte keine Panik verbreiten!

Egal was, welche Diesntstelel, Versicherung, Krankenkasse, Berufsgenossenshcaft zuständig wäre.

Vorab ist unabweisbar die örtliche Sozialbehörde zuständig und muß in Vorleistung gehen und den Lebensunterhalt sicherstellen, inkl. Wohnung zu erhalten.

Und professionelle Hilfe bekommt z.B. ohne Extrakosten jeder durch seine Gewerksschaft, Sozialrechtsschutz nennt sich das, inkl. ggf. anwaltliche Unterstützung.

Es ist genug Zeit zu klären was ist an Bargeld vorhanden, weder Wohnung noch PKWmüssen am nächsten Tag verkauft werdne um Essen zu haben.

Bitte keine Horrorgeschichten!

Bewerten
- +
Ansicht umschalten