Wikipedia schreibt:
Das (Brutto-)Krankengeld beträgt nach § 47 SGB V 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen (Brutto-)Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Regelentgelt) jedoch höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts.
Das ist eine Kürzung um 30%. Dass da de facto für den Bezieher netto 75-80% vom durchschnittlichen Netto des letzten Jahres herauskommen, tut nichts zur Sache bzgl. der Umverteilung von Arm zu Reich, denn Steuern, anders als die Sozialversicherungsbeiträge, werden von den Unternehmen kaum bezahlt, die Steuereinnahmen in Deutschland werden hauptsächlich durch Lohn- und Mehrwertsteuer "erwirtschaftet". Die Lohnsteuerausfälle durch Krankengeldbezug tragen also letzten Endes wieder die sogenannten Arbeit"nehmer".