ZPS schrieb am 28.05.2019 10:51:
So wird z.b. Youtube o.ä. wegen dererlei Aktionen, wie der der gewinnorientierten INFLUENCER-FRAKTION, mit grosser Wahrscheinlichkeit insofern gesetzlich geregelt als das Kanäle die mehr als eine bestimmte Anzahl User haben zu privaten Sendeanstalten erklärt werden die sich dem Rundfunkstaatsvertrag zu unterwerfen haben!
Falls also die Politik so ein Gesetz verbricht, dann sind die Kommerzkids daran Schuld dass sich niemand gewehrt und die Clowns nach Golgafrincham geschossen hat? Gut das wir das bereits im vornherein geklärt haben.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.05.2019 11:02).