ZPS schrieb am 28.05.2019 11:14:
Das Gesetz existiert bereits und nennt sich Rundfunkstaatsvertrag. Dort ist auch geregelt welche Grenzen private Sender haben bzgl. der Verbreitung politischer Inhalte!
Erzählen Sie mir noch einmal was von wegen "sauber argumentieren". :-D
§7, Absatz 9
Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art ist unzulässig.
https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Rundfunkstaatsvertrag_RStV.pdf
Die Diskussion politischer Meinungen - auch auf drastische Art - hat damit nichts zu tun. Das wäre ja noch schöner.
Ein monetarisierter Youtube-Kanal mit Gewinnabsicht ist keine Privatperson sondern eine juristische Person die einen Sender betreibt!
So ein Quatsch.
Flinx