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mehr als 1000 Beiträge seit 12.11.2007

Hast du

widarge burt schrieb am 31. Dezember 2007 1:14

> das ist wie:
> mittwoch steht plötzlich herr x aus y vor meiner tür, mit
> räumkommando, umzugsfirma etc, und beansprucht mein grundstück, weil
> ich der übereignung nicht rechtzeitig widersprochen habe.
> ich hätte davon nix gewusst ?
> mein problem.
> alles rechts-mässig

Hast du vorher dem Herrn x aus y auch das ausschießliche
Nutzungsrecht für das Haus verkauft?
Nein, deine Analogie ist falsch. Richtig wäre, der Herr x wohnt schon
im Haus, für das der das ausschließliche Nutzungsrecht von dir hat
und möchte nun eine Pension daraus machen und dem darfst du
widersprechen.

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