Der Fischkopp schrieb am 26. Januar 2006 13:45
> Schweinefleisch schrieb am 26. Januar 2006 13:36
> > Wenn Göring und Co in den Nürnberger Prozessen zum Tode verurteilt
> > worden sind, regt sich doch auch keiner auf, weil das gerecht war und
> > die (Sieger-) Justiz Todesstrafe vorsah. Ob Göring nun im Gefängnis
> > gehängt, sich selber umgebracht oder auf der Flucht woanders
> > erschossen wäre, käme immernoch aufs Gleiche raus. Warum also nicht
> > andere Terroristen überall dort, wo man sie finden kann, auch
> > hinrichten?
> Es macht ja wohl einen gewaltigen Unterschied ob ein Angeklagter in
> einem fairen Prozess zum Tode verurteilt wird, oder ob ein
> Geheimdienst einfach ein paar Verdächtige umbringt. Es gilt
> schließlich die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. Man
> sollte jedem Angeklagten das Recht einräumen sich zu rechtfertigen
> bevor man ihn bestraft.
Meinentwegen hätten sie die Täter auch verhaften, verurteilen und
dann hinrichten können. Das ist letztlich aber nur eine
akademisch-juristische Spitzfindigkeit und beeinflusst nicht die
moralische Legitimität, die Täter zu töten. Ausgenommen, es gäbe
berechtigte Zweifel an deren Schuld, aber daran zweifeln nicht mal
deren Angehörige und Anhänger, steht also nicht zur Debatte.
> Schweinefleisch schrieb am 26. Januar 2006 13:36
> > Wenn Göring und Co in den Nürnberger Prozessen zum Tode verurteilt
> > worden sind, regt sich doch auch keiner auf, weil das gerecht war und
> > die (Sieger-) Justiz Todesstrafe vorsah. Ob Göring nun im Gefängnis
> > gehängt, sich selber umgebracht oder auf der Flucht woanders
> > erschossen wäre, käme immernoch aufs Gleiche raus. Warum also nicht
> > andere Terroristen überall dort, wo man sie finden kann, auch
> > hinrichten?
> Es macht ja wohl einen gewaltigen Unterschied ob ein Angeklagter in
> einem fairen Prozess zum Tode verurteilt wird, oder ob ein
> Geheimdienst einfach ein paar Verdächtige umbringt. Es gilt
> schließlich die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. Man
> sollte jedem Angeklagten das Recht einräumen sich zu rechtfertigen
> bevor man ihn bestraft.
Meinentwegen hätten sie die Täter auch verhaften, verurteilen und
dann hinrichten können. Das ist letztlich aber nur eine
akademisch-juristische Spitzfindigkeit und beeinflusst nicht die
moralische Legitimität, die Täter zu töten. Ausgenommen, es gäbe
berechtigte Zweifel an deren Schuld, aber daran zweifeln nicht mal
deren Angehörige und Anhänger, steht also nicht zur Debatte.