Der Fischkopp schrieb am 26. Januar 2006 11:40
> Ich denke wenn die Schuld eindeutig feststeht dann kann man nichts
> daran aussetzen. [...]
> Allerdings muß die Strafe von einem unabhängigen Gericht verhängt
> werden, sonst ist die Gefahr der Willkür zu groß.
Definiere "eindeutig feststehen" + "unabhängiges Gericht", dann
können wir über den Rest gerne diskutieren.
> Ich denke wenn die Schuld eindeutig feststeht dann kann man nichts
> daran aussetzen. [...]
> Allerdings muß die Strafe von einem unabhängigen Gericht verhängt
> werden, sonst ist die Gefahr der Willkür zu groß.
Definiere "eindeutig feststehen" + "unabhängiges Gericht", dann
können wir über den Rest gerne diskutieren.