Das ist so nicht ganz korrekt. Japan hat die Todesstrafe afaik immer
noch in der Verfassung verankert. Sie wird lediglich nicht mehr
verstreckt. Der Kopf der Aum Sekte, die damals die Giftgasanschläge
auf die Tokyoter UBahn verübt hat wurde beispielsweise zum Tod
verurteilt.
Ach ja, die hessische Landesverfassung sieht die Todesstrafe auch
nach wie vor vor. ;o)
Generell hast Du natürlich Recht.
noch in der Verfassung verankert. Sie wird lediglich nicht mehr
verstreckt. Der Kopf der Aum Sekte, die damals die Giftgasanschläge
auf die Tokyoter UBahn verübt hat wurde beispielsweise zum Tod
verurteilt.
Ach ja, die hessische Landesverfassung sieht die Todesstrafe auch
nach wie vor vor. ;o)
Generell hast Du natürlich Recht.