alarmcall schrieb am 26. Januar 2006 12:38
> Die Konzepte Rache und Vergeltung sind sicherlich verwandt, aber es
> gibt schon einen bedeutenden Unterschied. Rache ist Handeln aus dem
> Verlangen heraus, einen anderen zu schädigen, und hinter diesem
> Verlangen steht wohl letztlich Hass, wie schon gesagt wurde.
Das ist Blödsinn! Diebstahl ist ja wohl keine Rache (er schädigt
andere auch) und Hass auf einen Menschen besagt nicht, daß dieser
Mensch dem Hassenden etwas getan haben muß.
> Vergeltung dagegen hängt mit der Frage zusammen, wie man eine
> Rechtsordnung aufrecht erhält.
Eben nicht! Die Rechtsordnung wird durch Vergeltung nicht
aufrechterhalten, sondern eher noch gefährdet. Ein Staat, der jedem
Bürger mit Vergeltung droht, der seine Gesetze nicht einhält, ist
kein Rechtsstaat, sondern eine Diktatur.
> Es gibt das Gebot, die Regel, die
> verbindliche Konvention, nicht zu töten. Wenn sich jemand darüber
> hinwegsetzt und trotzdem tötet, ist das Gebot beschädigt, seine
> Verbindlichkeit in Frage gestellt.
Keineswegs! Das Gebot ist davon überhaupt nicht beschädigt noch im
mindesten gefährdet in seinem Bestand. Seine Verbindlichkeit besteht
nach wie vor. Sonst würde ja ein einzelner Mensch in der Lage sein,
mit einem Mord den ganzen Rechtsstaat zu stürzen. Das ist
offensichtlich aber nicht der Fall. Und es gäbe nach Deiner tollen
Theorie im Rechtsstaat dann auch keinen Unterschied, ob jemand im
Affekt, in Notwehr oder aus niedrigen Beweggründen getötet hat. Denn
in allen drei Fällen ist das Gebot, die Regel, die verbindliche
Konvention verletzt. Dann wäre also der Rechtsstaat nichts anderes,
als ein Staat, der das Straf-Gesetz lediglich als Vergeltung
betrachtet, also als Rache von Staats wegen.
> Vergeltung dient dazu, die
> unbedingte Gültigkeit der Rechtsordnung wiederherzustellen und zu
> bekräftigen.
Dummes Zeug! Siehe oben!
> Man könnte auch sagen, ein Unrecht muss vergolten werden, damit der
> Unterschied zwischen Recht und Unrecht nicht verschwimmt.
Wo Unrecht lediglich vergolten wird, wird das Recht selbst zum
Unrecht. Damit der Unterschied zwischen Recht und Unrecht nicht
verschwimmt, genau dafür gibt es das Gesetz! Vergeltung, also Rache
von Staats wegen, stellt sich hier lediglich über das Gesetz. Ein
Staat aber, welcher sich über das Gesetz stellt, ist kein Rechtsstaat
mehr, sondern eine Tyrannis.
Strafe und Vergeltung (bzw. Rache) - das ist ein großer Unterschied!
Strafe ist das Mittel, Recht und Gesetz zu sanktionieren, d.h. es ist
eine Vollzugsmaßnahme des Gesetzes, welche auch notfalls je nach
Schwere des Gesetzesbruchs eine Zwangsmaßnahme im Rechtsstaat sein
kann, welche geeignet sein muß, dem Übertreter des Gesetzes die
Möglichkeit zu geben, sich fürderhin dem Gesetz unterzuordnen, das
für alle gilt. Tut der zu Bestrafende das nicht, oder bildet die
Übertretung eine Gefahr für die Gesellschaft, so hat der Rechtsstaat
das Recht, den Übertreter des Rechts von der übrigen Gesellschaft zu
separieren, ihn also ins Gefängnis zu stecken.
Der Rechtsstaat hat aber eben nicht das Recht zu töten, weil er sonst
eben genau die von Dir erwähnte verbindliche Konvention, nicht zu
töten, verletzen würde. Der Rechtsstaat ist Ausdruck des Willens
aller seiner Bürger und folglich untersteht er genau wie diese, dem
gleichen Gesetz und muß das Gebot, die Regel und die verbindliche
Konvention, nicht zu töten, genauso einhalten, wie jeder seiner
Bürger auch. Das Gesetz ist sozusagen der Vertrag, welchen alle
Bürger untereinander schließen. Und als gültiger Vertrag muß er, wie
alle Verträge, eine Nichterfüllugsklausel enthalten (das wäre dann in
diesem Falle die Sanktionierung durch das Strafgesetzbuch). Erst wenn
der Staat diese verbindliche Konvention selbst in Frage stellt, weil
sein Regierungsapparat (bestehend aus Legislative, Judicative und
Executive) durch den Mißbrauch seiner Macht dann überhaupt erst in
der Lage wäre, das Gebot selbst über den Weg der Zerstörung der
Allgemeingültigkeit des Rechts für alle (also auch für ihn) zu
zerstören, im Gegensatz zum einzelnen Bürger, wird aus dem Recht
wirkliches Unrecht und somit ein Vertragsbruch. Ein Verbrecher, also
ein einzelner Bürger, kann dagegen zwar gegen das Recht verstoßen,
aber er kann aus dem Recht kein Unrecht machen, weil er nicht in der
Lage ist, damit den Gesellschaftsvertrag, der ja dennoch zwischen dem
Staat und Millionen andere Bürger bestehen bleibt, infrage zu
stellen. Wenn Du z. Bsp. Deine Kreditraten nicht bezahlst, dann
stellst Du ja damit auch nicht sämtliche Kreditverträge sämtlicher
Banken im Staat infrage, sondern nur Deine eigene persönliche
Verpflichtung daraus. Aus Recht Unrecht werden lassen kann nur ein
Staat, welcher eine Tyrannis ist (und das sind alle Staaten, welche
die Todesstrafe praktizieren).
Der Rechtsstaat als Subjekt hat dieselben Rechte und Pflichten, wie
seine Bürger. Nimmt er sich aber das Recht heraus, zu vergelten, sich
zu rächen und zu töten, dann haben die Bürger das Recht auf
Widerstand gegen diesen Staat, weil er das Recht bricht, indem er
sich über es und damit über seine Bürger stellt - also die für alle
verbindliche Konvention bricht!
Der Irrtum der Leute, welche Vergeltung (bzw. Rache) fordern, ist
der, daß sie meinen, daß das Gesetz in der Lage ist, Gerechtigkeit
wieder herzustellen. Das Recht im Rechtsstaat aber kann die
Gerechtigkeit nicht herstellen, sondern nur auf die Einhaltung der
Konvention (also quasi des Gesellschaftsvertrages, welchen der
Rechtsstaat selbst nach außen darstellt) bestehen. Hierin besteht die
Illusion aller derjenigen, welche Vergeltung oder Rache fordern. Und
hierin besteht die Demagogie all derjenigen Politiker oder Theologen
(Theokraten), die aus dem Rechtsstaat in Wahrheit eine Diktatur
machen wollen; - die eines Diktatoren oder die einer Oligarchie.
> Die Konzepte Rache und Vergeltung sind sicherlich verwandt, aber es
> gibt schon einen bedeutenden Unterschied. Rache ist Handeln aus dem
> Verlangen heraus, einen anderen zu schädigen, und hinter diesem
> Verlangen steht wohl letztlich Hass, wie schon gesagt wurde.
Das ist Blödsinn! Diebstahl ist ja wohl keine Rache (er schädigt
andere auch) und Hass auf einen Menschen besagt nicht, daß dieser
Mensch dem Hassenden etwas getan haben muß.
> Vergeltung dagegen hängt mit der Frage zusammen, wie man eine
> Rechtsordnung aufrecht erhält.
Eben nicht! Die Rechtsordnung wird durch Vergeltung nicht
aufrechterhalten, sondern eher noch gefährdet. Ein Staat, der jedem
Bürger mit Vergeltung droht, der seine Gesetze nicht einhält, ist
kein Rechtsstaat, sondern eine Diktatur.
> Es gibt das Gebot, die Regel, die
> verbindliche Konvention, nicht zu töten. Wenn sich jemand darüber
> hinwegsetzt und trotzdem tötet, ist das Gebot beschädigt, seine
> Verbindlichkeit in Frage gestellt.
Keineswegs! Das Gebot ist davon überhaupt nicht beschädigt noch im
mindesten gefährdet in seinem Bestand. Seine Verbindlichkeit besteht
nach wie vor. Sonst würde ja ein einzelner Mensch in der Lage sein,
mit einem Mord den ganzen Rechtsstaat zu stürzen. Das ist
offensichtlich aber nicht der Fall. Und es gäbe nach Deiner tollen
Theorie im Rechtsstaat dann auch keinen Unterschied, ob jemand im
Affekt, in Notwehr oder aus niedrigen Beweggründen getötet hat. Denn
in allen drei Fällen ist das Gebot, die Regel, die verbindliche
Konvention verletzt. Dann wäre also der Rechtsstaat nichts anderes,
als ein Staat, der das Straf-Gesetz lediglich als Vergeltung
betrachtet, also als Rache von Staats wegen.
> Vergeltung dient dazu, die
> unbedingte Gültigkeit der Rechtsordnung wiederherzustellen und zu
> bekräftigen.
Dummes Zeug! Siehe oben!
> Man könnte auch sagen, ein Unrecht muss vergolten werden, damit der
> Unterschied zwischen Recht und Unrecht nicht verschwimmt.
Wo Unrecht lediglich vergolten wird, wird das Recht selbst zum
Unrecht. Damit der Unterschied zwischen Recht und Unrecht nicht
verschwimmt, genau dafür gibt es das Gesetz! Vergeltung, also Rache
von Staats wegen, stellt sich hier lediglich über das Gesetz. Ein
Staat aber, welcher sich über das Gesetz stellt, ist kein Rechtsstaat
mehr, sondern eine Tyrannis.
Strafe und Vergeltung (bzw. Rache) - das ist ein großer Unterschied!
Strafe ist das Mittel, Recht und Gesetz zu sanktionieren, d.h. es ist
eine Vollzugsmaßnahme des Gesetzes, welche auch notfalls je nach
Schwere des Gesetzesbruchs eine Zwangsmaßnahme im Rechtsstaat sein
kann, welche geeignet sein muß, dem Übertreter des Gesetzes die
Möglichkeit zu geben, sich fürderhin dem Gesetz unterzuordnen, das
für alle gilt. Tut der zu Bestrafende das nicht, oder bildet die
Übertretung eine Gefahr für die Gesellschaft, so hat der Rechtsstaat
das Recht, den Übertreter des Rechts von der übrigen Gesellschaft zu
separieren, ihn also ins Gefängnis zu stecken.
Der Rechtsstaat hat aber eben nicht das Recht zu töten, weil er sonst
eben genau die von Dir erwähnte verbindliche Konvention, nicht zu
töten, verletzen würde. Der Rechtsstaat ist Ausdruck des Willens
aller seiner Bürger und folglich untersteht er genau wie diese, dem
gleichen Gesetz und muß das Gebot, die Regel und die verbindliche
Konvention, nicht zu töten, genauso einhalten, wie jeder seiner
Bürger auch. Das Gesetz ist sozusagen der Vertrag, welchen alle
Bürger untereinander schließen. Und als gültiger Vertrag muß er, wie
alle Verträge, eine Nichterfüllugsklausel enthalten (das wäre dann in
diesem Falle die Sanktionierung durch das Strafgesetzbuch). Erst wenn
der Staat diese verbindliche Konvention selbst in Frage stellt, weil
sein Regierungsapparat (bestehend aus Legislative, Judicative und
Executive) durch den Mißbrauch seiner Macht dann überhaupt erst in
der Lage wäre, das Gebot selbst über den Weg der Zerstörung der
Allgemeingültigkeit des Rechts für alle (also auch für ihn) zu
zerstören, im Gegensatz zum einzelnen Bürger, wird aus dem Recht
wirkliches Unrecht und somit ein Vertragsbruch. Ein Verbrecher, also
ein einzelner Bürger, kann dagegen zwar gegen das Recht verstoßen,
aber er kann aus dem Recht kein Unrecht machen, weil er nicht in der
Lage ist, damit den Gesellschaftsvertrag, der ja dennoch zwischen dem
Staat und Millionen andere Bürger bestehen bleibt, infrage zu
stellen. Wenn Du z. Bsp. Deine Kreditraten nicht bezahlst, dann
stellst Du ja damit auch nicht sämtliche Kreditverträge sämtlicher
Banken im Staat infrage, sondern nur Deine eigene persönliche
Verpflichtung daraus. Aus Recht Unrecht werden lassen kann nur ein
Staat, welcher eine Tyrannis ist (und das sind alle Staaten, welche
die Todesstrafe praktizieren).
Der Rechtsstaat als Subjekt hat dieselben Rechte und Pflichten, wie
seine Bürger. Nimmt er sich aber das Recht heraus, zu vergelten, sich
zu rächen und zu töten, dann haben die Bürger das Recht auf
Widerstand gegen diesen Staat, weil er das Recht bricht, indem er
sich über es und damit über seine Bürger stellt - also die für alle
verbindliche Konvention bricht!
Der Irrtum der Leute, welche Vergeltung (bzw. Rache) fordern, ist
der, daß sie meinen, daß das Gesetz in der Lage ist, Gerechtigkeit
wieder herzustellen. Das Recht im Rechtsstaat aber kann die
Gerechtigkeit nicht herstellen, sondern nur auf die Einhaltung der
Konvention (also quasi des Gesellschaftsvertrages, welchen der
Rechtsstaat selbst nach außen darstellt) bestehen. Hierin besteht die
Illusion aller derjenigen, welche Vergeltung oder Rache fordern. Und
hierin besteht die Demagogie all derjenigen Politiker oder Theologen
(Theokraten), die aus dem Rechtsstaat in Wahrheit eine Diktatur
machen wollen; - die eines Diktatoren oder die einer Oligarchie.