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mehr als 1000 Beiträge seit 06.12.2004

Knifflig

Der Fischkopp schrieb am 26. Januar 2006 11:40

> Ich denke wenn die Schuld eindeutig feststeht dann kann man nichts
> daran aussetzen. [...]

> Allerdings muß die Strafe von einem unabhängigen Gericht verhängt
> werden, sonst ist die Gefahr der Willkür zu groß.

Definiere "eindeutig feststehen" + "unabhängiges Gericht", dann
können wir über den Rest gerne diskutieren. 


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