"Das Gesetz, dem der Bundesrat abschließend zugestimmt hat, wird für
mehr Steuergerechtigkeit sorgen, denn die Förderung von
Steuersparmodellen nutzten bisher vermögende Anleger und
Anlegerinnen, um Verluste zu kompensieren.
Sie können Verluste etwa aus Medienfonds dann nicht mehr mit anderen
Einkünften verrechnen und somit zum Steuersparen nutzen.
Stichtag 11. November 2005
Das Gesetz sieht vor, Verrechnungsmöglichkeiten für Verluste aus
Steuerstundungsmodellen zu beschränken, denen
ein Steuerpflichtiger nach dem 10. November 2005 beitritt oder
für die nach dem 10. November 2005 mit dem Außenbetrieb begonnen
wurde. Der Beschluss von Kapitalerhöhungen und die Reinvestition von
Erlösen in neue Projekte stehen dem Beginn des Außenvertriebs gleich.
Geltungsbereich
Betroffen sind in erster Linie Verluste aus gewerblichen
Steuerstundungsmodellen: Schiffsbeteiligungen - soweit sie noch
Verluste vermitteln-, Medienfonds, so genannte New Energy Fonds,
Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds...."
Quelle:
http://www.bundesregierung.de/Artikel/-,413.923231/dokument.htm