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  • K3

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2001

Re: Verfassung

GrenSo schrieb am 21.10.2024 14:27:

Dann ließ dir einfach mal die Verfassung des Freistaats Thüringen, in Verbindung mit dem Grundgesetz durch. Dann sollte die klar werden, dass die Forderung zum Thema der Außenpolitik Deutschland auf Landesebene durch die jeweilige Verfassung nicht gedeckt ist.

Sie kann ihre Forderungen von Thüringen aus nicht direkt durchsetzen, und das weiß sie natürlich auch.

Die Forderungen richten sich an die Landes-CDU, sich gegenüber der Bundes-CDU in einer bestimmten Weise zu positionieren. Das ist nicht gegen die Verfassung.

Sie kann auch aussenpolitische Themen in einen Koalitionsvertrag schreiben. Nur würde dieser Teil vom Bundesrecht überschrieben und wäre wirkungslos. Genauso wie es in Hessen lange Zeit die Todesstrafe in der Verfassung gab, nur war sie halt wirkungslos.

Hinzu kommt, dass die CDU im Bund überhaupt nicht regiert. Das sind also keine Einmischungen in die Außenpolitik, sondern Forderungen an die Opposition.

Kleine Anmerkung: Sowas Ähnliches kennt man auch immer wieder von der CSU, die ja unter den Landesverbänden ein ganz besonderer Landesverband ist.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.10.2024 14:51).

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