Little-Alfred schrieb am 28.09.2017 11:41:
Einfach bauen und wegen der Wichtigkeit für Mensch und Umwelt dabei bestehende Gesetze für ungültig zu erklären schafft man nicht.
Oh, oh.... dann hat man keinen Rechtsstaat mehr, dann ist man in einer Diktatur aufgewacht!
Allerdings gibt es die Möglichkeit in der BRD - Explizit für Verkehrsinfrastruktur- Das Planfeststellungsverfahren.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss werden alle sonnst normal erforderlichen Genehmigungen/Genehmigungsverfahren erschlagen.
Und das Planfeststellungsrecht ist so gestaltet, daß man bauen kann! Wer nicht innerhalb der Einwendugnsfrist reagiert, hat seine Rechte gleich verloren. Wer den Kampf für seine Interessen aufnimmt, sieht sich einer Phalanx von Sachverständigen und Juristen und Beamten gegenüber.
Sollte man zufällig vom Fach sein, so steht dann im Anhörungsbericht: "Thema: Es wurden fachlicht fundierte Einwendugen vorgebracht, und die kompetenz und Sachlichkeit der Einwender gelobt. Die Sachverständigen der Vorhabenträgerin haben jedoch immer in schöner Rede geantortet" also wird das schon in Ordnung sein, also genehmigen.
Sollte man dann noch über Mittel verfügen per Klage an den Gerichten seine berechtigten Interessen durchzusetzen, so ist man gut beraten, wenn man Mittel für mindestens soviele Instanzen verfügt, bist man aus der Reichweite des Justizministerium hinauskommt.
Falls es dann wirklich gelingt seine Interessen erfolgreich zu Vertreten, dann meist nur wegen Formfehler denn, s. oben. Experte hat auf Einwände ja geantwortet. Und dann beginnt eben einfach ein Neues Verfahren, diesmal mit korrigierten Unterlagen, so wie in Nürtingen beim Industriegebiet Großer Forst, beste Ackerflächen...egal..., Landwirtschaftbetrieb nicht mehr tragfähig...egal...
Sollte es wie bei der Andriofbrücke -die nie was mit dem Nordostring- zu tun hatte (Ausser daß sie immer genau auf der bevorzugten Planugstrasse verläuft und dank Radweg Autobahnkriterien erfüllen würde) den Einwendern 3x gelingen die Planfeststllungsunterlage so zu demontieren, daß Gerichtsverhandlungen aussichtslos sind, weil das Projekt eben solche Nachteiligen wirkungen hätte,
so fängt man mit dem Ausbau des Straßenzuges eben am anderen Ende an.
Daß die Verkehrssituation in Stuttgart dank S21 Baustellen nicht besser wird, Verkehrsdruck dank der Bisherigen ausbauten erzeugt ist hilft dann ungemein, zumal das Projekt ja von -Unbekannten- Plötzlich wieder als vordinglicher Bedarf im Bundesverkehrswegeplan steht.
Obwohl bei ursprünglicher Untersuchung des Prokekte Beurteilung so eindeutig als nicht vertretbar ausgefallen ist, wie nur möglich ist.
Deine Sorgen, aufgrund Gesetzeswirrwar in Deutschland nicht mehr bauen zu können, sind also unbegründet. Es ist nur nicht so offensichtlich, denn der Eindruck eines Rechtsstaates muss ja erhalten bleiben. Die Erörterungen finden schliesslich immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Und so ist auch die Beschäftigung von Juristen und eines Verwaltugnsapparates gesichert schliesslich: Vorfahrt für Wachstum.
Und hey, daß es dauert...kein problem.... denn wirklich brauchen tut ein schlechteren Bahnhof ist Stuttgart niemand, genauso wie einen halbfertigen en zu kleinen Flughafen oder eine Autobahnbrücke, wo klar ist, daß stetige Fundamentrenovierung erforderlich sein wird, genauso wie mit den Tunneln, die unbedingt in Tübbingbauweise durch Anhydrit gebaut werden müssen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.09.2017 19:47).