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  • bachmerat

mehr als 1000 Beiträge seit 30.06.2013

Bei Volkermordvorwurf muß auch die Beweislast unumstößlich sein.

Völkermord ist so ein Vorwurf, bei dem dann auch die Beweislast
unwiederlegbar seien  muß. Alles andere, wäre ein entsprechendes
propagandistisches Mittel, die betreffende Nation aus einem Konflikt
(vor allem einen Konflikt, der im zusammenhang mit dem Vorwurf steht)
herauszuhalten. Sei dies nun durch militärisches Eingreifen oder dem
abwürgen von Kritik aus dem betroffenen Land. Es muß außerdem dem
betroffenen Land gestatttet sein, sich angemessen gegen solch einen
Vorwurf zur wehr zu setzen alles andere ist dann nur als
Siegerwillkür zu werten.

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